Gewitter/ Unwetter
Aus betriebshaftplichtigen Gründen sind wir verpflichtet bei Gewitter und unwetterartigen Zuständen vorübergehend zu schließen.
Dadurch entsteht kein Anspruch auf Fahrtgeldrückerstattung. Hier gilt die höhere Gewalt-Regel, wie an jedem normalen Skilift.
Zuletzt aktualisiert am 21.07.2020 von Martin Riedel.
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